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Das Ausbildungskonzept der HTS

VORWORT

Die Reform des Vorbereitungsdienstes und die neue OVP (§ 9 Ausbildung an der Schule) vom 1. August 2004 verpflichten die Schulen, die weiterhin Lehrkräfte ausbilden wollen, ein Ausbildungskonzept zu erarbeiten.
Auch die 2004 veröffentlichte Neufassung des Schulprogramms sieht für die HTS als Ausbildungsschule die Chance, dass durch die Ausbildungsarbeit vielfältige innovative Impulse auf den gesamten Unterricht der Schule ausstrahlen. Wie schon immer eine große Zahl Kolleginnen und Kollegen der HTS erfolgreich an der Ausbildungsarbeit des Studienseminars Flensburg beteiligt war, so sind inzwischen zahlreiche Lehrkräfte nach den Maßgaben und Anforderungen des IQSH als Ausbildungskräfte für nahezu alle Fächer zertifiziert oder in der Zertifizierung begriffen. Damit ist gewährleistet, dass die Schule weiterhin am Ziel festhalten kann, Ausbildungsplätze in möglichst allen Fächern bereit zu stellen.

GRUNDSÄTZE DER PÄDAGOGISCHEN ARBEIT

Das hier vorgelegte Ausbildungskonzept orientiert sich an den in § 9 der OVP genannten Anforderungen des IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein). Es stellt die Arbeitsgrundlage dar, die von einem Gremium bestehend aus Ausbildungslehrkräften, Referendaren* und an der Schulorganisation Beteiligten auf Brauchbarkeit in der Praxis überprüft wird und bei Bedarf den jeweils veränderten Bedingungen gemäß verbessert und weiterentwickelt werden kann.
In den zwei Jahren des Vorbereitungsdienstes sollen die Studienreferendare in die Lage versetzt werden, ihre im ersten Ausbildungsabschnitt an der Universität erworbenen fachlichen Kenntnisse auf die Bedürfnisse des gymnasialen Fachunterrichts auszurichten. Hierbei sind folgende Gesichtspunkte von besonderem Interesse.

* Die männliche Form schließt im Folgenden auch die weibliche ein.

Kennenlernen, Erproben und Einüben fachbezogener sowie vom Fach unabhängiger Methoden mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen für einen ökonomisch / sinnvoll strukturierten Unterricht

Erarbeiten von Kriterien zur Auswertung (oder Bewertung oder Evaluation) von Unterricht durch gegenseitige Hospitation des Studienreferendars und der Ausbildungslehrkraft und die damit verbundenen kollegialen Gespräche

Selbstkritische Überprüfung der Auswahl der Unterrichtsinhalte und Leistungsbewertung durch Einbindung in die Fachschaften

Umsetzung der im ersten Ausbildungsabschnitt an der Universität erworbenen fachlichen Kenntnisse auf die Bedürfnisse eines anspruchsvollen gymnasialen Fachunterrichts

Einsicht in die ganzheitliche Persönlichkeitsbildung der Lernenden durch Mitgestaltung der Erziehungsarbeit nach dem Konzept der HTS als „Offene Ganztagsschule“



UNTERRICHT UND uNTERRICHTSGESTALTUNG

Durch die Umstrukturierung des Vorbereitungsdienstes sieht es die HTS als unbedingt notwendig an, dass die Berufsanfänger schon vor Beginn ihrer Unterrichtstätigkeit durch beratende Gespräche mit den Ausbildungslehrkräften auf ihren Einsatz vorbereitet werden. Zudem sollen auch einige wichtige Grundlagen zu methodisch-didaktischen Entscheidungen vermittelt werden, da nicht gewährleistet ist, dass dieses schon durch die ersten Module des IQSH abgedeckt werden. Daraus ergeben sich folgende pädagogische Zielsetzungen:

PÄDAGOGISCHE ZIELSETZUNGEN, DIE TEILWEISE ODER VOLLSTÄNDIG UMGESETZT SIND:

Die Referendare erhalten schon vor Beginn des eigenverantwortlichen Unterrichts Hinweise über verschiedene fachspezifische Unterrichtsformen und Besonderheiten (Ausbildungsstandards 1 - 11 und fachspezifische Standards).

Die Ausbildungslehrkräfte führen schon vor Beginn der Unterrichtstätigkeit ein in die an der HTS verwendeten Lehr- und Lernmittel, Medien und Fachräume. Darunter fallen auch Hinweise auf die Lehrpläne der Fächer, gegebenenfalls auch auf die Bildungsstandards und mögliche Absprachen / Bestimmungen der jeweiligen Fachschaften.

Im ersten Semester sollen Ausbildungslehrkraft und Referendar gemeinsam Klassenarbeiten / Klausuren konzipieren und korrigieren (AS: 7, 13), um Einblicke in die Anforderungen von Leistungskontrollen und Leistungsbewertung zu geben bzw. zu erhalten. Auch ist eine gemeinsame Analyse des Ergebnisses sinnvoll (AS: 18, 25).

Ebenfalls im Laufe des ersten Semesters sollte die Ausbildungslehrkraft Anleitung zur Planung und Durchführung einer Unterrichtseinheit geben, wodurch Notwendigkeit und Vorzüge langfristigen Zeitmanagements deutlich werden (AS: 1, 2, 24).

Die Referendare sollten bei möglichst vielen Fachkollegen (wenn möglich, auch an anderen Schulen) hospitieren und mit diesen die Stunden besprechen, um so verschiedene Unterrichtsstile kennen zu lernen und dadurch den eigenen zu finden.

Referendare der HTS sollten sich auch fachfremd gegenseitig im Unterricht besuchen, um Unterrichtsformen zu erproben, deren Vor- und Nachteile zu erörtern und eventuell auch Unterrichtsversuche durchzuführen.

Es sollte gewährleistet werden, dass Referendare während ihrer Ausbildungszeit auf allen Stufen unterrichtet haben und dort auch anhospitiert wurden.

Es sollte versucht werden, den Referendaren auch Unterricht unter Anleitung zu ermöglichen.

Neben den 10 eigenverantwortlichen Stunden sollten die Referendare werden die Referendare zu 4 weiteren Stunden verpflichtet, in denen sie entweder den Unterricht der AL oder anderer Lehrkräfte ihrer Fächer besuchen oder diese Zeit zum Unterricht unter Anleitung nutzen.


SCHULISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die HTS bildet nach der seit dem 1. August 2004 gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung derzeit Referendare in den Fächern Deutsch, Englisch, Griechisch, Latein, Russisch, Religion, Philosophie und Sport aus. Für Mathematik und die Naturwissenschaften Biologie und Physik stehen ebenfalls Ausbildungslehrkräfte zur Verfügung; sie sind entweder schon zertifiziert oder haben mit der Qualifizierung begonnen.
Durch die Abstimmung der Stundenpläne wird es Ausbildungslehrkräften ermöglicht, mindestens eine Lerngruppe in einer Stunde pro Woche zu besuchen. Die Besprechung dieser Stunden wird dann in gegenseitiger Absprache organisiert. Des Weiteren gesteht die HTS ihren Lehrkräften in Ausbildung schulinterne, aber auch schulübergreifende Hospitationen zu, wozu allerdings eine rechtzeitige und individuelle Planung unabdingbar ist.
Diese notwendigen innerschulischen Maßnahmen (Stundentausch, Vertretungen) sowie die schulübergreifenden Unterrichtsbesuche verlangen vom Kollegium der HTS ein hohes Maß an Flexibilität, wodurch die Bereitschaft deutlich wird, eine qualifizierte, den Standards entsprechende Ausbildung der Referendare zu gewährleisten.

WEITERE ZIELVORSTELLUNGEN:

Um langfristig die Ausbildung in allen Fächern zu ermöglichen, sollten sich auch weiterhin Lehrkräfte aller Fächer zertifizieren lassen.

Einmal pro Semester sollten alle Referendare die Möglichkeit zu gegenseitiger Hospitation haben; auch die Ausbildungslehrkräfte und der Schulleiter sollten an diesen Hospitationsstunden teilnehmen. Dies wird in rechtzeitiger Absprache mit dem Stundenplanmacher jeweils individuell geregelt.

Die o.g. Hospitationsstunden sollen, wie früher die Lehrproben, durch öffentlichen Aushang bekannt gegeben werden.

Alle Referendare zusammen bilden die Ausbildungsgruppe der HTS. An einem Nachmittag soll für diese Ausbildungsgruppe eine Doppelstunde zu Verfügung stehen, in der sie unter Leitung von Frau Lehmann schulische und unterrichtliche Belange besprechen (z.B. Auswertung von Unterricht, Planung und Organisation von Unterrichtseinheiten).

Um Ausbildungswünsche ermöglichen zu können, sollte auf einer Koordinationsrunde jeweils am Ende eines Halbjahres, an der die Ausbildungslehrkräfte, die Referendare, Stundenplanmacher und der Schulleiter teilnehmen, ermittelt werden, welche Lerngruppen zwischen Referendar und Ausbildungslehrkraft jeweils geblockt werden sollen.

Alle Ausbildungslehrkräfte treffen sich einmal pro Halbjahr zum Erfahrungsaustausch, zur Klärung eventuell aufgetretener Probleme und zur Verbesserung bzw. Fortschreibung des Konzeptes.

AL sollten keine Überstunden haben.


AUFGABE DER SCHULLEITUNG

Da es dem Schulleiter obliegt (§ 13 OVP), eine dienstliche Beurteilung der Lehrkraft in Ausbildung zu erstellen, sollte er in Terminabsprache den jeweiligen Referendaren nach Möglichkeit einmal pro Fach und pro Halbjahr anhospitieren. Die Anwesenheit der Ausbildungslehrkräfte sollte ebenfalls ermöglicht werden, sodass eine Auswertung auch nach fachspezifischen Gesichtspunkten gewürdigt werden kann. Aus diesem Grunde kann ein Erfahrungsaustausch der Ausbildungslehrkräfte einmal pro Halbjahr mit dem Schulleiter sinnvoll sein.


AUFGABE DER AUSBILDUNGSLEHRKRAFT

Die Ausbildungslehrkräfte leisten Beiträge zur Beurteilung der LiA. Dies ist sinnvoll, da sie im Vergleich zum Schulleiter abgesehen von den Lehrproben auch zahlreiche weitere Stunden beobachtet haben und so einen vertieften Eindruck über die deren Leistung haben.
Die AL sollten die Beratungsgespräche positiv aufbauen, dennoch Fehler deutlich benennen. Gerade im ersten Jahr sollten dabei aber auch Beratungsschwerpunkte gesetzt werden.
Beide AL einer LiA sollten intensiv miteinander kommunizieren, um die Beratung aufeinander besser abstimmen zu können und, wenn nötig, auch eine Beratung gegen den Beruf geben zu können. Letzteres sollte keineswegs bereits im ersten Semester geschehen.

KOMMUNIKATION

Die Referendare der HTS werden in die Arbeit und Entscheidungsprozesse der jeweiligen Fachschaften eingebunden. Sie sollten durch die Ausbildungslehrkräfte auf die Elternarbeit, z.B. Elternabende, Lernpläne, Elternsprechtage vorbereitet werden. Weiterhin steht ihnen offen, sich individuell in alle Teamstrukturen des Kollegiums einzubringen, das heißt z.B., dass sie
... an den themenorientierten / fachspezifischen Informationsabenden für Eltern / Schüler teilnehmen können
... über die Arbeit und Zielsetzungen der von ihnen besuchten Module auch in den Fachkonferenzen Bericht erstatten, um so die Ausbildung von Schule und IQSH besser angleichen zu können.

In Orientierungsgesprächen geben die Ausbildungslehrkräfte den Referendaren regelmäßig Rückmeldung über deren unterrichtliche Tätigkeit. Die Ergebnisse dieser Beratungen können von den Lehrkräften in Ausbildung benutzt werden, um das eigene unterrichtliche Handeln im Portfolio zu dokumentieren.


WERTEERZIEHUNG

Die Persönlichkeitsbildung der Schüler erfolgt, wie im Leitbild der Neufassung des Schulprogramms 2004 der HTS formuliert, durch eine vertiefte Allgemeinbildung. Zur ganzheitlichen Förderung wird der Erziehungsprozess auch in dem breit gefächerten außerschulischen Angebot fortgesetzt. Wandertage und -fahrten sowie Veranstaltungen aller Art dienen ebenso der Vermittlung von Werten und Normen, die ein Klima gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz bewirken sollen, wie die zahlreichen Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“.
Die Organisation und Durchführung solcher außerschulischen Veranstaltungen erfordert unterschiedliche Qualitäten, wodurch die Referendare einen Überblick über das vielfältige Berufsbild erhalten.

WEITERE ZIELVORSTELLUNGEN

Referendare sollten ermutigt werden, eine AG zu übernehmen oder mit einer Lehrkraft, die eine solche leitet, ein Team zu bilden, um Einblick in die vielfältigen Interessen der Schüler zu bekommen.

Durch die Mitwirkung an der Organisation einer größeren Veranstaltung (z.b. Sportfest) können Referendare die verschiedenartigen Anforderungen an eine Lehrkraft und somit ihre künftig eigenen besser einschätzen lernen.

Auch Veranstaltungen, die von Schülern durchgeführt werden, benötigen die Unterstützung durch Lehrkräfte. Hier können Referendare ihre Fähigkeiten zum Management erproben und gleichzeitig lernen, Grenzen zu setzen und deren Einhaltung zu gewährleisten.